AW: Erbschaft wird verzögert - es geht nicht voran
Hallo,
ich glaube nicht, dass ein genereller Anspruch auf die Vorlage des Kaufvertrags besteht, dass erst jetzt eine Umschreibung erfolgt ist aber alles andere als gewöhnlich!
Sollte das Erbe nicht allzu gering sein, kann ich nur raten, dass Ihr Mann und seine Schwester sich an einen Anwalt wenden, der mit seinem Briefkopf ein wenig Bewegung in die Sache bringt.
Erfahrungsgemäß werden Schreiben von Privatpersonen anders behandelt, als die von Juristen... und so hat das Spiel auf Zeit auch vielleicht ein Ende.
Ich wünsche viel Erfolg,
Erbrecht Einfach
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