AW: Zwangsauszug bei Hausumbau oder Verkauf?
Genossenschaft? Als Mitglied einer Genossenschaft wird Sie niemand auf die Straße setzen können. Von der Satzung her ist ihr Vermieter sogar verpflichtet, ihnen einen Ersatzwohnraum zu schaffen.
Sollte der Vermieter aber nicht richtig in die Hufe kommen, sollten Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Mit diesem Schein können Sie dann bei Zahlung von 10,- bis 15,- Euro eine Beratung bei einem Anwalt ihrer Wahl erhalten.
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