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Alt 19.02.2017, 16:30
Friedrich-W Friedrich-W ist offline
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Standard Kniffliges Vererbungsproblem "flexible Rente" - wer weiß Rat?

Guten Tag,

ich bitte um Hilfe bei einem (für mich komplizierten) Vererbungs-Problem und einer juristisch einwandfreien Formulierung im Testament.

Mein Vorhaben: Ich möchte die 30jährige Tochter einer ehemals guten Freundin in meinem Testament mit einer größeren Summe als Einmalzahlung und außerdem einer monatlichen Rente bedenken.

Das Problem dabei: Diese Freundin ist vor Jahren verstorben. Ihr Ehemann (= der Vater der 30jährigen) lebt leider in asozialen Verhältnissen. Er hat schon vor Jahren den Kontakt zu seiner Tochter abgebrochen und nie Anteil an ihrem Leben genommen. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass er seine Tochter um finanzielle Unterstützung angeht und im Pflegefall zur Unterhalts-Unterstützung zwingt, wenn er erfährt, dass diese zu Geld gekommen ist. Es gibt übrigens keine weiteren Kinder aus dieser Ehe.

Meine Frage ist: Wie lässt sich das ausschließen?

Meine Frau fungiert als Testamentsvollstreckerin und ist selbstverständlich mit den Zuwendungen an die Tochter unserer früheren Freundin einverstanden. Wir selbst haben keine Kinder. Nach dem Tod meiner Frau soll deshalb ein Dritter (Freund oder Anwalt) als nachfolgender Testamentsvollstrecker fungieren.

Ich hatte mir folgende testamentarische Bestimmung ausgedacht, um zu verhindern, dass überhaupt Geld an den Vater fließt:
Die Tochter erhält als Einmalzahlung eine größere Summe (200.000 Euro), mit der sie sich z. B. eine ETW (die zum Schonvermögen gehören würde) kaufen kann. Sie erhält außerdem eine monatliche Zuwendung von 1000 Euro. Diese kann jedoch jederzeit von ihr selbst - also auf ihr ausdrückliches Verlangen hin - auf einen niedrigeren monatlichen Betrag (zum Beispiel auf 700 Euro) verringert werden. Sie kann aber auch wieder auf ihren Wunsch auf die ursprünglich vorgesehene Höhe von 1000 Euro heraufgesetzt werden.


Mein "Hintergedanke" dabei ist: Sofern diese 1000 Euro Zuwendung plus eigenes Einkommen der Tochter den Selbstbehalt von aktuell 1800 Euro im Monat nicht übersteigen, muss sie für ihren Vater nicht zahlen, auch wenn er zum Pflegefall geworden ist.

Ich weiß, das klingt erst mal hart. Aber ich sehe nicht ein, warum ein mir völlig fremder Mensch, der für seine Tochter (harmlos ausgedrückt) nie etwas übrig hatte, einen einzigen Euro von meinem Geld bekommt.

Meine Fragen:
Ist die von mir ausgedachte flexible Lösung juristisch gesehen einwandfrei? Oder gibt es bessere Alternativen? Ich bin für jeden Rat dankbar (bitte keine steuerlichen Aspekte o. ä. behandeln, die sind mir bekannt).

Viele Grüße Friedrich



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