Zitat:
Zitat von Schatzmeister
Verbleibt dieser dann in der Erbengemeinschaft und wird entsprechend aufgeteilt?
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Genauso ist es! Wobei nach meiner Kenntnis zuerst die nächsten Verwandten (also Sie und Ihr Bruder) gefragt werden, ob Sie den Erbteil übernehmen möchten, bevor dieser auf andere oder ferner verwandte Personen übergeht.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach