AW: Angabe der voraussichtlichen Mitdauer in der Selbstauskunft
In der Selbstauskunft steht die frage der voraussichtlichen mietdauer mit vorgegeben antworten zum ankreuzen. Auswahl ist: 1 jahr , 1-2 Jahre, 3 Jahre, 5 Jahre und längerfristig.
Was also ankreuzen? Wenn ich nur 1 jahr ankreuze, bin ich gleich raus.
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