Hallo,
diese Schenkung löst meines Erachtens einen sog. Pflichtteilergänzungsanspruch aus. Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Es kann also durchaus sein, dass sich Ihre Tante (Ihre Mutter vermutlich weniger) nochmal diesbezüglich bei Ihnen melden wird, wenn Sie sich benachteiligt fühlt.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach