Eigentumsübergang bei Erbe von Immobilien
Der Erblasser vermacht per Vermächtnis Immobilien an die beiden Erben. Es erfolgt ein Vermächtnisvollzug beim Notar. Nun stellt sich die Frage in der Erbengemeinschaft, ab wann der Übergang der Immobilien rechtskräftig ist. Im notariellen Vermächtnisverzug ist kein Datum genannt, ab wann der Übergang der Immobilien rechtlich vollzogen ist.
Erbe a) ist der Meinung dass der Übergang des Vermögens bereits mit dem Tod des Erblassers erfolgte.
Erbe b) behauptet, dass erst mit dem Grundbucheintrag der Übergang der Immobilien erfolgte.
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