AW: Vorweggenommenes Erbe dokumentieren
Hallo,
Sie sollten einem Anwalt immer mehr trauen, als einem Forum ... aber genauso hätte ich es auch gemacht!
Überweisung des Betrags X mit dem Verwendungszweck "Schenkung".
So haben immer beide Seiten einen Nachweis auf dem Kontoauszug, der bitte mit Sorgfalt aufbewahrt werden sollte.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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