Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 04.06.2017, 20:50
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vorweggenommenes Erbe dokumentieren

Hallo,
Sie sollten einem Anwalt immer mehr trauen, als einem Forum ... aber genauso hätte ich es auch gemacht!

Überweisung des Betrags X mit dem Verwendungszweck "Schenkung".

So haben immer beide Seiten einen Nachweis auf dem Kontoauszug, der bitte mit Sorgfalt aufbewahrt werden sollte.

Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten