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Alt 05.06.2017, 17:01
Marshmallow-120488 Marshmallow-120488 ist offline
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Daumen hoch AW: Enterbung des Sohnes

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Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

ich kann Ihre Lage nachvollziehen. Schauen Sie doch einmal in diesem Artikel zum Thema "Pflichtteil entziehen":
Pflichtteil entziehen und Pflichtteilsbeschränkung - Erbrecht Ratgeber

Dort wird genau beschrieben, unter welchen Umständen ein Pflichtteil ganz entzogen werden kann. Wie flexibel und auslegbar diese Vorgaben sind, sollten Sie aber dennoch mit einem Anwalt absprechen, da dies die Möglichkeiten eines Forums übersteigt.

Wir bieten hier auch Hilfe per Mail oder telefonisch durch erfahrene Anwälte an:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
Ja, vielen Dank fuer die schnelle Antwort´.

kann ich evtl. auch selbst so ein von mir selbst aufgesetztes Schriftstueck beim zustaendigen Erbschaftsgericht einreichen, und dort ggf. in Verwahrung geben?

Geändert von Marshmallow-120488 (05.06.2017 um 17:04 Uhr)
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