05.06.2017, 17:01
|
Neuer Benutzer
|
|
Registriert seit: 27.05.2017
Beiträge: 3
|
|
AW: Enterbung des Sohnes
Zitat:
Zitat von Recht-Einfach
|
Ja, vielen Dank fuer die schnelle Antwort´.
kann ich evtl. auch selbst so ein von mir selbst aufgesetztes Schriftstueck beim zustaendigen Erbschaftsgericht einreichen, und dort ggf. in Verwahrung geben?
Geändert von Marshmallow-120488 (05.06.2017 um 17:04 Uhr)
|