Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 29.06.2017, 09:38
Ahme1976 Ahme1976 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.06.2017
Ort: Potsdam
Beiträge: 13
Standard AW: Angabe der voraussichtlichen Mietdauer in der Selbstauskunft

Das ist nur eine AUskunft, die zum "jetzigen" Zeitpunkt gilt und keine Kündigungsfristen verändert. Wenn sich die Umstände verändern, dann ist das eben so ;-)
Mit Zitat antworten