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Angabe der voraussichtlichen Mietdauer in der Selbstauskunft
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29.06.2017, 09:38
Ahme1976
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AW: Angabe der voraussichtlichen Mietdauer in der Selbstauskunft
Das ist nur eine AUskunft, die zum "jetzigen" Zeitpunkt gilt und keine Kündigungsfristen verändert. Wenn sich die Umstände verändern, dann ist das eben so ;-)
Ahme1976
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