AW: Pflichtteil unehelicher Kinder
Hallo,
für das Ausfindigmachen der Erben ist das Nachlassgericht (eine Stelle des Amtsgerichtes) zuständig.
Die uneheliche Tochter, wie auch die Tochter des unehelichen Sohnes haben Anspruch auf Ihren Pflichtteil! Dieser beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbhöhe.
Wenn ich richtig gezählt habe gibt es also 4 Kinder als Erben - dies ergibt einen gesetzlichen Erbanspruch von 25% / Kind und somit 12,5% der Erbmasse als Pflichtteilsanspruich für die beiden unehelichen Nachkommen, bzw. deren Kind.
Liebe Grüße, Erbrecht Einfach
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