Hallo,
in Ihrem Fall kann ich nur empfehlen rechtlichen Beistand einzufordern, wie Sie am besten vorgehen sollten, da es am Ende um eine ganze Menge Geld gehen kann!
Gemäß
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht wären Sie meines Erachtens nach nämlcih zur Ausgleichung verpflichtet, sollte nichts anderes angeordnet worden sein.
Unser Ratgeber bietet die Möglichkeit kostenlos und unverbindlich ein Angebot für die Behandlung Ihres Sachverhaltes einzuholen. Das könnten Sie bei Interesse hier tun:
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Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach