Zitat:
Zitat von Maren
Es ist ein Testament vorhanden, das wurde bereits eröffnet. Einen Erben gibt es noch nicht, der muss durch Auslegung festgestellt werden.
Einer der Pflichtteilsberechtigten
|
ich weiß nicht, ob die Formulierung Pflichtteilsberechtigter so richtig war, die hier gemeinte Person wäre gesetzlicher Erbe, wenn kein Testament vorhanden wäre
Zitat:
Zitat von Maren
ist zwar im Testament mit einer Kleinigkeit bedacht, wird aber voraussichtlich nicht Erbe.
Einer der Bedachten hat einen Erbscheinantrag gestellt.
Welche Möglichkeiten hat ein Pflichtteilsberechtigter über den Inhalt & Ausgang des Erbscheinantrags informiert zu werden?
vielen Dank!
|