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Zitat von spirit
Muß der genaue Zeitraum, also vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 auf der Abrechnung angegeben sein? Es steht kein Zeitraum darauf.
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Klar, natürlich gehört der Abrechnungszeitraum auf die Abrechnung. Wie sonst soll der Mieter wissen welche 12 Monate gemeint sind. Wohlgemerkt 12 Monate, das kann das Kalenderjahr sein, muss es aber nicht.