AW: Willkürliche Kündigung meiner Mietwohnung!
Lieben Dank ,Regenmacher für Deine Antwort
Das bestätigt natürlich meine Meinung,das ich in dem Fall Recht habe.
Dein Tip beherzige ich sowieso schon,von daher kann man mir keine Verstöße gegen den Mietvertrag zu Lasten legen.Anmerkung: ich habe einen ganz normalen Norm Mietvertrag auf unbestimmte Zeit!
Allerdings sehe ich hier leider keine Möglichkeit mich friedlich und intern mit meiner Vermieterin zu einigen....
Soll ich denn nicht doch einen schriftlichen Wiederspruch gegen ihre Kündigung schreiben?!
LG
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