Gegen welche Kündigung? Bisher ist das doch nur ein Gelaber, das man nicht ernst nehmen kann. Einzig, wenn der Mieter in einer sogenannten Einliegerwohnung mit dem Vermieter allein im Haus lebt, wäre eine Kündigung ohne Begründung möglich:
Wohnung im Zweifamilienhaus: Kündigungsrecht und Kündigungsfrist