Hallo, ich muss gestehen, dass ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten kann und meiner Ansicht nach eine Rückfrage bei einem Anwalt notwendig ist, da hier grundlegend die testamentarische Formulierung und ggf. auch Pflichtteilsansprüche der Kinder des Sohnes, der das Haus geerbt hat, ausgelöst werden könnten.
Ich kann daher nur raten einmal von unserer
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Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach