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Alt 10.10.2017, 11:25
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kann man nach dem Tod des Erben nochmal weitervererben?

Hallo, ich muss gestehen, dass ich Ihnen diese Frage leider nicht beantworten kann und meiner Ansicht nach eine Rückfrage bei einem Anwalt notwendig ist, da hier grundlegend die testamentarische Formulierung und ggf. auch Pflichtteilsansprüche der Kinder des Sohnes, der das Haus geerbt hat, ausgelöst werden könnten.

Ich kann daher nur raten einmal von unserer Online Rechtsberatung für Erbrecht gebrauch zu machen. Stellen Sie ganz unverbindlich und kostenlos Ihre Frage woraufhin Sie ein Angebot bekommen, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Sie haben also kein Risiko und eine anwaltliche Beratung zum fairen Preis.

Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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