Erbrecht unehelicher Kinder
Hallo zusammen,
mein Opa hatte mit seiner vorherigen Frau zwei Kinder (Sohn und Tochter) mit in die Ehe gebracht.
Mein Opa ist nun gestorben und meine Oma bewohnt das Haus allein. Sie ist aber auch alleine ins Grundbuch eingetragen.
Wie wäre es jetzt wenn sie stirbt und kein Testament vorliegt?
Können die Kinder meines Opas ebenfalls einen Pflichtteil fordern, wenn meine Oma stirbt?
Beide Kinder haben nach dem Tod meines Opas ihren Pflichtteil ausgezahlt bekommen.
Gruß Marie
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Geändert von Nahala (21.10.2017 um 12:17 Uhr)
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