AW: Erbrecht unehelicher Kinder
Hallo,
so wie ich den Sachverhalt verstehe stammen die Kinder lediglich vom Opa ab.
Somit haben diese auch nur im Sterbensfall einen Anspruch, welcher befriedigt wurde.
Der Pflichtteil kann kein zweites Mal eingefordert werden.
Freundliche Grüße, Erbrecht Einfach
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