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Alt 05.11.2017, 13:42
Rico Rico ist offline
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Standard AW: Erbrecht unehelicher Kinder

Hallo Nahala,
Pflichtteil unehelicher Kinder

Uneheliche Kinder wurden im deutschen Erbrecht über Jahre hinweg benachteiligt. Das gilt sowohl für den Erbanspruch an sich als auch für den Pflichtteil. Inzwischen wurden die Gesetze mehrfach überarbeitet, mit dem Ergebnis, dass jetzt auch uneheliche Kinder Anrecht auf den Pflichtteil haben. Damit stehen sie ehelichen Abkömmlingen rein rechtlich gleich – mit einer Ausnahme: Der Erbfall trat vor dem 29. Mai 2009 ein.


Die Gesetzesänderungen zum Pflichtteil unehelicher Kinder

Ziel der Gesetzesänderungen war es, das Erbrecht der gesellschaftlichen Wirklichkeit anzupassen. Schließlich stellen uneheliche Kinder längst keine Ausnahme mehr dar. Dieser Umstand sollte sich auch im Erbrecht widerspiegeln, das diesbezüglich noch dem „alten Denken“ folgte. Bis 2010 hatten nicht eheliche Kinder keine Chancen, am Nachlass beteiligt zu werden, wenn sie nicht im Testament oder in einem Erbvertrag berücksichtigt wurden. Sie gingen schlichtweg leer aus. In einem ersten Schritt Mitte 2010 wurden eheliche und uneheliche Kinder grundsätzlich gleichgestellt. Es galt allerdings eine Sonderregelung, wonach uneheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, kein gesetzliches Erbrecht haben, weil sie mit ihren Vätern als nicht verwandt galten. Auch hiervon gab es eine Ausnahmeregel: Wenn der Vater schon vor dem 2. Oktober 1990 im Bereich der ehemaligen DDR lebte, war der Geburtstermin unerheblich.

Ein Jahr später, Anfang 2011, wurden auch diese Sonderregelungen gekippt. Seither haben uneheliche Kinder unabhängig davon, wo der Vater wohnt(e) oder wann sie geboren wurden, einen Anspruch auf das Erbe respektive ihren Pflichtteil. Voraussetzung dafür: Der Erbfall trat nach dem 29. Mai 2009 ein. An dieser Regelung gibt es aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Rückwirkungsverbotes auch nichts zu rütteln. Zu den Neuerungen erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Endlich erben alle nicht ehelichen Kinder genauso wie eheliche, sofern die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist“.

Höhe des Anspruchs unehelicher Kinder bei Enterbung

Damit gilt jetzt auch für nicht eheliche Kinder: Sollten sie enterbt worden sein, können sie gegenüber den Erben bzw. der Erbengemeinschaft ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen. Dabei entspricht der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Meine Verwandten hatten nach dem Tod des Vaters gewartet bis 5 Jahre später die 2. Ehefrau verstorben war um dann ihren Pflichtteil - jeder 1/4 - einzufordern.
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