Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 10.11.2017, 13:15
Dresa123 Dresa123 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2017
Beiträge: 1
Standard Wer erbt bei Berliner Testament

Wer erbt??

Hallo zusammen,
Eheleute errichten 11/2013 ein gemeinschaftliches Testament (Notar), sie setzen sich als alleinige Erben ein und nach dem längstlebenden soll Sohn (S) Schlusserben werden
Folgender Sachverhalt Frau (M) verstierbt 2014. Sohn (S)verstirbt 03/2015. Ehemann (R) errichtet daraufhin 04/2016 ein neues Testament und setzt seinen Freund (X) zu seinem Alleinerben ein.
Im Ehegattentestamt ist unter Punkt 3 beschlossen das keiner von beiden das Testament ändern darf.
Meine Frage tritt nun die gesetzliche Erbfolge in Kraft oder ist das von (R) errichtete Testament wirksam. Da der Wille von (M und R) nicht mehr durchgesetzt werden kann. (S) war nicht verheiratet und hat keine Kinder ein Nacherbe nach (S) ist im Ehegatten Testament nicht bestimmt.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen