AW: Erbrecht unehelicher Kinder
Guten Abend Nahala,
ja, alle Kinder erben - eheliche sowie "angeheiratete" als auch uneheliche, Pflichtteil jeder 1/4.
Bei meinen Verwandten waren es 5 Kinder - diese ließen die zweite Ehefrau, welche sich schließlich um den Vater gekümmert hatte, im Hause wohnen - Grundbucheintragung ebenso - bis zu ihrem Ableben. Auf die Straße setzen wäre absolut nicht nur unmenschlich sondern auch gegen die Würde, § 1 BGB.
Erst danach kamen alle beisammen zwecks Aufteilung des Nachlasses und Verkauf des Hauses.
LG
Geändert von Rico (13.11.2017 um 23:34 Uhr)
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