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Alt 13.11.2017, 23:26
Rico Rico ist offline
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Standard AW: Erbrecht unehelicher Kinder

Guten Abend Nahala,

ja, alle Kinder erben - eheliche sowie "angeheiratete" als auch uneheliche, Pflichtteil jeder 1/4.

Bei meinen Verwandten waren es 5 Kinder - diese ließen die zweite Ehefrau, welche sich schließlich um den Vater gekümmert hatte, im Hause wohnen - Grundbucheintragung ebenso - bis zu ihrem Ableben. Auf die Straße setzen wäre absolut nicht nur unmenschlich sondern auch gegen die Würde, § 1 BGB.

Erst danach kamen alle beisammen zwecks Aufteilung des Nachlasses und Verkauf des Hauses.

LG

Geändert von Rico (13.11.2017 um 23:34 Uhr)
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