Kontoauszüge nach dem Tod
Hallo liebe Fories,
bin ich als Ehepartner dazu verpflichtet, die Kontoauszüge nach dem Tode des Erblassers dem Erben offen zu legen ?
Die Konten liefen auf Eheleute. Zuerst wurde mir mitgeteilt, daß lediglich der Kontoauszug bis Todestag zählt, jedoch werden nun auch die Kontoauszüge nach dem Todestag verlangt.
Desweiteren sind wir als Eheleute Kontobevollmächtigt - mit unterschiedlichen Nachnamen, sodaß ich doch eigentlich davon ausgehen sollte, daß der Erbe mit meinen Geld nichts zu tun hat ?
Oder gehört dem Erben meines verstorbenen Ehepartners auch mein Gehalt ?
Bitte antwortet mir auch mit §§§, sodaß ich mich erwehren kann.
Vielen Dank und liebe Grüße
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