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Alt 22.11.2017, 19:11
Leni Leni ist offline
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Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

Im Mietvertrag steht:
Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so schuldet er bei tatsächlichem Renovierungsbedarf bei Vertragsende nur dann eine Schlussrenovierung, wenn die Renovierungsfristen seit Beginn des Mietverhältnisses abgelaufen sind. Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses hiernach Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser sich an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt. Grundlage der Kostenberechnung ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes, wobei der Mieter niedrigere Kosten durch Einholung eines Kostenvoranschlags eines von ihm ausgewählten Malerfachbetriebes nachweisen kann. Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel gemäß den unter Nr. 2b genannten Renovierungsfristen wie folgt:
- Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 66%
- Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 40%

Unter Nr.2b ist folgendes geschrieben:
Üblicherweise werden die Schönheitsreparaturen nach Ablauf folgender Fristen - jeweils gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter durchgeführte Schönheitsreparaturen - fällig sein:
- in Küche, Bädern und Duschen nach 3 Jahren
- Wohn- und Schlafräume, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren
- in anderen Nebenräumen nach 7 Jahren

Anderweitig oder zusätzliche Vereinbarungen über Instandsetzungsarbeiten bei Auszug des Mieters:
Bei Auszug sind die Tapeten von den Wänden zu entfernen und mit einer neutralen Farbe (weiss) neu zu tapezieren. Die Decken sind bei Auszug in einer neutralen Farbe (weiss) zu streichen.
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