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Alt 23.11.2017, 09:35
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Neu tapezieren bei Auszug obwohl Wohnung unrenoviert

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Zitat von Leni Beitrag anzeigen
Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses hiernach Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, dass dieser sich an den Kosten der Schönheitsreparaturen beteiligt. Grundlage der Kostenberechnung ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes, wobei der Mieter niedrigere Kosten durch Einholung eines Kostenvoranschlags eines von ihm ausgewählten Malerfachbetriebes nachweisen kann. Der Kostenanteil des Mieters errechnet sich in der Regel gemäß den unter Nr. 2b genannten Renovierungsfristen wie folgt:
- Nassräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 66%
- Wohnräume, letzte Renovierung 2 Jahre zurück 40%
Diese Klausel mit Kostenvoranschlag eines Malerbetriebes und den aufgezeigten Quoten ist schon lange ungültig und muss nicht beachtet werden. Hier ist das entsprechende Urteil des BGH nachzulesen: Quotenabgeltungsklausel Schönheitsreparaturen unwirksam ++ BGH Beschluss ++ Fachanwalt*++*Quotenabgeltungsklausel nach BGH-Beschluss vor dem Aus

Ausdrucken und dem Vermieter unter die Nase halten.
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