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Alt 03.12.2017, 21:35
Wobber Wobber ist offline
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Beiträge: 5
Standard AW: Sparkasse Gifhorn/Wolfsburg verweigert Erb-Übertragung trotz gerichtlichem Erbsch

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Zitat von Recht-Einfach Beitrag anzeigen
Hallo,

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Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
Hallo Admin. @ recht-einfach:

Ersteinmal vielen herzlichen Dank für die Antwort

Meine Frage zielt vorwiegend auf folgendes ab:

Kann der Teil des Erbes, weswegen die Bank "Sparkasse" ja nun einen Erbschein verlangt, eigentlich "verloren" gehe, wenn ich nun nicht bereit bin, die 5-stellige Summe für diesen Internationalen Erbschein zu bezahlen?

Was passiert dann eigentlich mit dem Geld, den Wertpapieren, den Aktien, Immofonds usw usw aus dem Teil des Erbes?

Konkret die Frage, ob das "verloren" gehen kann?

Gibt es da Fristen, bis wann man das, bzw. den noch streitigen Teil des Erbes
(wegen des noch fehlenden Internationalen Erbscheines) annehmen muss?


Ich würde das Geld und die anderen Geldwerte sowieso nicht abheben, da sie zum einen gut verzinst (was man heutzutage "gute Zinsen" nennt) sind, und ich zum anderen nicht auf das Geld angewiesen bin, es mir gleich dieses oder nächstes Jahr ausbezahlen lassen zu müßen.

Außerdem verfüge ich selbst über ein gutes Einkommen, und habe bereits einen Teil des Erbes erhalten....

Mieten und Lohnkosten sind hier in Tschechien gott sei dank noch um einiges günstiger als in Deutschland, und alleine von daher macht man schon einen guten Kaufkraftgewinn zum einen, und man kann seine Unkosten gewaltig drücken dadurch.

Bezüglich des Gesamterbes waren noch andere Werte außerhalb Deutschlands vorhanden.
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