AW: Mängel
Als Mieter ist man verpflichtet, dass man Mängel einer Wohnung/eines Hauses sofort bei der Entstehung meldet. Dabei sollte man in solch einem Fall um schnellstmögliche Behebung der Mängel ohne Fristsetzung bitten.
Ich würde das Verhältnis zum Vermieter nicht mit Mietminderung & Co. von Anfang an auf Grund auflaufen lassen.
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