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Alt 06.01.2018, 22:31
Rico Rico ist offline
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Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard AW: Mängel

Hallo liebe Fories,
der Vermieter hat nun geantwortet und mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als einem Mieterverein beizutreten.

Hier die Antwort:
- die Haustüre wurde gemäss DIN hergestellt und verbaut. Ein Wassereintritt durch ein S c h l ü s s e l l o c h ist nicht nachvollziehbar.
- bei Wohnungsübergabe war der Briefkasten in einem einwandfreien Zustand. (Erstbezug). Sollten jetzt Schäden entstanden sein, bitte ich Sie diese selbst zu beheben. Sie haben mir offensichtlich an dem Objekt einen Schaden zugefügt. ( siehe Wohnungsübergabeprotokoll und Mietvertrag Par.9) Zur Behebung setze ich Ihnen eine Frist bis zum 31.01.2018.
- auch die Terrasse wurde laut Wohnungsübergabeprotokoll ohne Mangel übernommen. Eine vorübergehende Pfütze nach einem Regenguss stellt keinen Mangel dar.
- die WEP wurde über die angeblich zu niedrige Temperatur mit der Heizung informiert und wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
- erwarten Sie ernsthaft, dass ich mich bei Schneefall auf dem Dach positioniere und die Schüssel von Schnee befreie? Seltsamerweise scheint dies für Ihre Nachbarin, die an die gleiche Schüssel angeschlossen ist, kein Problem zu sein.
- Das Quietschen einer Rolllade beim Hochziehen stellt keinen Mangel dar.
- der Gurt im Garten war bei der Wohnungsbesichtigung bereits vorhanden. Da er einen zusätzlichen Schutz bei orkanartigen Boen für die Erhaltung des Sichtschutzes besteht, wird er bleiben.
MfG


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1. Was kann ich dafür, daß das Schloß nicht mehr funktioniert ?
Plötzlich ließ sich der Briefkasten nicht mehr öffnen - dieser befindet sich neben der Haustüre auf der Wetterseite.

2. Meine Nachbarin hat keinen Fernseher.

3. Durch das Schlüsselloch der Haustüre tropft bei starkem Regen Wasser hinein - Wetterseite.

Wie soll ich nun auf diese Email des Vermieters antworten ?

Ein frohes neues Jahr wünscht Euch

Geändert von Rico (06.01.2018 um 22:34 Uhr)
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