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Alt 07.01.2018, 10:44
Rico Rico ist offline
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Registriert seit: 27.10.2017
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Standard AW: Kontoauszüge nach dem Tod

Guten Morgen liebe Fories,

das Objekt wurde am 10.10.2017 vom Sachverständigen besichtigt.

Eingegangen ist das Gutachten bei meiner Rechtsanwältin am 11.12.2017.

Am 17.12.2017 habe ich Widerspruch bei RÄ eingelegt und bis Dato keine Antwort erhalten.

Da der Erbe bis Dato seine Auskunftspflicht nicht wahrnimmt, hat meine RÄ ihn mit 5 % in Verzug gesetzt, jedoch schreibt sie am 15.12.2017 in einem erneuten Brief über 4,12 %.

Daraufhin hatte ich sie hingewiesen und berichtigt.

bezugnehmend Ihres Schreibens vom 05.10.2017 :
Gleichzeitig haben wir die Gegenseite mit den der Höhe nach noch nicht feststehenden Zahlungsansprüchen in Verzug gesetzt, sodass die an Sie zu zahlenden Beträge ab jetzt mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Schon deshalb dürfte es nicht im Interesse der Eheleute ... liegen, die Sache zu verzögern.

Bis heute erhielt ich auch darauf keine Antwort.

Es stellen sich mir nun die Fragen:

Die Widerspruchsfrist ist 1 Monat ? Somit habe ich diesen Zeitraum erfüllt, jedoch meine RÄ gibt meinen Widerspruch an den Erben nicht weiter. Was soll ich jetzt machen ?

Meine RÄ nochmals daran erinnert ? Dies werde ich gleich jedenfalls tun.

Desweiteren, da meine RÄ mir schon 2 x falsche Ratschläge erteilt hatte, welche sich gravierend bei mir niedergeschlagen hatten und sie nur schleppend in der Erbangelegenheit voranschreitet, habe ich den Eindruck gewonnen, daß sie keine Lust mehr an diesem Fall hat.

Wie kann ich die RÄ nun diplomatisch dazu bringen, an meinem Fall energischer zu arbeiten ? Oder sollte ich mir einen neuen RA, welcher sich auf Erbangelegenheiten spezialisiert hat, suchen ?

Eure Antwort erwartend,
lG
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