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Alt 13.01.2018, 18:55
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Abmahnung Unterzeichnungspflicht

Das sind aber 2 ganz unterschiedliche "Kriegsschauplätze", die man nicht miteinander mischen darf.
1. Unpünkliche Mietzahlungen können zur rechtlich korrekten Kündigung führen, wenn zuvor vom Vermieter eine Abmahnung erfolgte.
3. Der Mäusebefall hat mit der schlechten Zahlungsmoral des Mieters nichts zu tun. Hier sollte der Vermieter beweisbar (z.B. Einwurfeinschreiben) zur Beseitigung dieses Problems augefordert werden. Eine Frist von 14 Tagen nach Kalender sollte dem Vermieter aber gegeben werden, danach wäre eine Minderung der Miete angesagt. Wie hoch die Minderung anzusetzen wäre findet man mithilfe von Google oder bei einer Rückfrage beim örtlichen Mieterverein.

Mietminderungstabelle
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