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Alt 19.01.2018, 10:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Nachlassverzeichnis

Hallo Direkt,

generell würde ich sagen, dass wenn Sie im Vorfeld alles kommuniziert und eine Entlohnung verienbart haben, eine Entschädigung kein Problem wäre.

Jetzt im Nachhinein ist das bedeutend schwieriger und birgt Streitpotential. Klären Sie das einfach direkt mit den Erben oder der Erbengemeinschaft, ob den Damen und Herren Ihr Arbeitseinsatz ein paar Euro wert ist / war.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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