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Alt 19.01.2018, 10:42
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe nach 31 Jahren ausschlagen?

Hallo Gerhard,

die Frist, das Erbe ausschlagen zu können beträgt sechs Wochen nachdem man vom Tod des Erblassers oder dem Erbfall erfahren hat: Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber

Beste Grüße, Erbrecht Einfach
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