AW: Erbe Nachlassermittlung Kinder aus früheren Ehen
Hallo Ruppi,
grob ist zu sagen, dass Ihre Kinder immer Anspruch auf Ihr Vermögen haben. Wie groß dieser Anteil sein soll, wäre testamentarisch zu regulieren.
Ihr Vermögen bedeutet hierbei einfach gesagt alles, was Ihnen gehört, Sie angeschafft oder erwirtschaftet haben! Dies gilt ggf. auch anteilig für Verträge (z.B. Hausfinanzierung), die Sie mit Ihrer dritten Frau zusammen bedienen.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen,
Erbrecht Einfach
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