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Alt 29.11.2009, 17:57
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung wegen Ankündigung einer Modernisierung

Hallo felix,

der Unterschied zwischen Modernisierung und Sanierung ist, dass die Kosten der Modernisierung auf die Mieter in Form von Mieterhöhungen indirekt umgelegt werden können. Eine Reparatur oder Sanierung hat der Vermieter selbst zu finanzieren. Das hat natürlich auch finanzielle Konsequenzen für den Vermieter.

Dennoch gilt Baulärm nicht als Grund für eine fristlose Kündigung, da nach der Lärmschutzverordnung diverse Ruhestörungen und Lärmerscheinungen keine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Meine Empfehlung: Sprich dich mit dem Vermieter ab, ob er die Stellung eines Nachmieters akzeptiert. Wobei es nicht einfach sein könnte einen zu finden, wenn geplante Baumaßnahmen ausstehen. Aber so könntest du vielleicht schneller aus dem Vertragsverhältnis ausscheiden.

Ansonsten bleibt meiner Meinung nach nur die fristgerechte Kündigung zum 28.02.2010. Und da solltest du dich beeilein, denn der 03.12.2009 ist hier der späteste Tag der Zustellung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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