Fragen zur Erbteilung (durch Notar?)
Angenommen der Erblasser hat in einem handschriftlichen Testament sein Erbe unter seiner Frau, seinem Kind und seinem Bruder aufgeteilt.
Soviel ich verstanden habe kann dieses Testament aber nicht dazu verwendet werden um z.B. beim Grundbuch die Überschreibung einer Wohnung
vornehmen zu lassen oder bei der Bank Zugriff auf das Kontoguthaben zu erlangen.
Dazu ist wohl IMMER ein Notarieller Vertrag (zusätzlich) notwendig.
Sehe ich das richtig?
Was ist bei der Formulierung dieses notariellen Vertrag zu beachten?
Hängen die Kosten für den Notar ab von dem Umfang des Erbes oder von der Komplexität des Testaments oder der Anzahl der Beteiligten Erben?
Geht das auch irgendwie preiswerter (wenn die Erben prinzipiell übereinstimmen über die Aufteilung)?
Claudia
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|