Habe in einem anderen Forum Antwort auf meine Frage erhalten.
Weil diese Info so super ist, sollen sich auch andere freuen, die zu diesem Thema recherchieren.
Zitat:
Man kann sagen, dass derjenige, der von einer Erbschaft profitiert, dies dem Finanzamt dann anzeigen muss, wenn dieses nicht durch andere Quellen Kenntnis erlangt.
Diese anderen Quellen sind Nachlassgerichte und Notariate aber insbesondere auch Banken, die beim Versterben eines Kunden eine Erbschaftsteueranzeige an das Finanzamt vornehmen müssen. Erbschaften mit Grundbesitz, Betriebsvermögen oder Auslandsvermögen sind ohnehin stets anzuzeigen.
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Quelle: anwalt.de/rechtstipps/erbschaftsteuererklaerung-abgeben-tipps-von-der-fachanwaeltin-fuer-erbrecht-und-steuerrecht_061420.html