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Alt 10.02.2018, 00:50
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Registriert seit: 09.02.2018
Beiträge: 72
Standard Ist folgendes Szenario möglich?

Ich bitte um Diskussion und Beiträgen zu folgendem Fallbeispiel:

Eine Person hat einer Familie ( Eltern und 4 verheiratete Kinder) ihr Vermögen, bestehend aus einer Immobilie mit einem Wert (Vergleichsverfahren) von 500.000€ und einem Barvermögen in Höhe von 40.000€ als Ganzes vererbt. Das Testament wurde vor vielen Jahren beim Nachlassgericht hinterlegt. Der Erblasser hatte immer seinen Willen bekundet, dass das Finanzamt nicht der Profiteur seiner Kinderlosigkeit sein soll. Er hatte den Erben ebenfalls auferlegt, einer nahestehenden Person und den Schwieger- und Enkelkindern der Familie steuerfreie Beträge, sozusagen als Vermächtnis, zukommen zu lassen. Sein Testament hat er aber nicht geändert.

Nachdem die Erbengemeinschaft nicht gezwungen ist, sich an die Aufteilung im Testament zu halten, sondern eine abweichende Aufteilung in der Erbauseinandersetzung zwischen den Erben verhandelt werden kann und die Erbengemeinschaft den Willen des Erblassers umsetzen möchte, soll die Erbauseinandersetzung zu folgendem Ergebnis führen:

Die nahestende Person erhält als Vermächtnis ____________ 10.000€
Die 4 Schwiegerkinder erhalten als Vermächtnis insgesamt __ 80.000€
Das einzige Enkelkind der Familie erhält als Vermächtnis _____ 20.000€

Die 4 Kinder erhalten aus dem Erbe insgesamt ____________ 80.000€

Die Eltern erhalten zu gleichen Teilen insgesamt den Rest___ 350.000€

Da die Immobilie mehr Wert ist als der Rest, zahlen die Eltern
aus ihrem Vermögen die entsprechenden Barbeträge an die
Vermächtnisnehmer und Erben in Höhe von insgesamt _____ 150.000€

Ist dieses Szenario mit der nachträglichen Herausgabe von
Vermächtnissen aus der Erbmasse möglich - oder sind diese als für die Empfänger zwar steuerfreie Schenkungen der Erbengemeinschaft einzuordnen aber für die Erbengemeinschaft nicht steuermindernd wirksam? Abgesehen von einer notariellen Beurkundung - worauf muss noch geachtet werden?
Wäre es tatsächlich so, dass außer bei den Eltern alle Beträge steuerfrei
sind und lediglich die Eltern jeweils 155.000€ versteuern müssen?

Zusatzfrage:

Kann man den Wert der Immobilie nach dem (im Ergebnis niedrigeren) Wert gemäß Bewertungsgesetz ansetzen oder wird man dann vom Finanzamt ausgelacht?

Danke für jeden Beitrag!



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