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Alt 11.02.2018, 18:06
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Schenkung bei Erbauseinandersetzung

Und wo ist jetzt das Problem?

Ihr macht halt einen Erbauseinandersetzungsvertrag, bei dem im Ergebnis nur du was bekommst. Das Wort Schenkung muss da nicht vorkommen. Eine Schenkung kann auch problematisch werden, da in bestimmten Fällen z.B. Sozialämter Schenkungen zurückfordern können.

Wegen der dann notwendigen Änderung des Grundbuches muss der Vertrag wohl notariell beglaubigt werden. Da kann man aber vorher mal den Rechtspfleger beim Grundbuchamt befragen. Alternativ können während der Erbauseinandersetzung auch die anderen Erben alle aus der Erbengemeinschaft auscheiden (Abschichtung). Das geht in der Regel schuldrechtlich - wegen des Grundstücks vermutlich aber auch wieder nur mit Notar. Die Abschichtung hat für die anderen Erben den Vorteil, dass sie sich von allen Pflichten freistellen lassen können und sofort nichts mehr mit dem Erbfall zu tun haben.

Geändert von Skyscraper (11.02.2018 um 18:09 Uhr)
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