AW: Sind Stiefkinder pflichtteilberechtigt oder nicht?
Hallo Didi,
nur leibliche Kinder oder adoptierte Kinder haben Anspruch auf den Pflichtteil. Für Stiefkinder gilt dieser Anspruch nicht! Sie können also im Rahmen Ihres Testaments frei entscheiden, ob Sie den Kindern Ihrer verstorbenen Frau nach Ihrem Tod etwas hinterlassen möchten.
Grüße, Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|