AW: Zählt der Verkehrswert oder Verkaufswert
Hallo,
hier zählt der Verkehrswert - also der WErt, den man bei Verkauf an einen Dritten erzielen würde. Vertraglich kann aber im gegenseitigen Einvernehmen auch anderes geregelt werden.
Grüße, Erbrecht Einfach
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