Zitat:
Zitat von Recht-Einfach
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Sorry, ich hätte gerne weitergeholfen!
PS: Bzgl. des Immobilienwerts: Hier ist meines Erachtens nach immer der Verkehrswert maßgeblich -dies gilt für Erbschaft wie Schenkung gleichermaßen.
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Danke - das für die Erbschaftsssteuer zuständige Finanzamt hat einen Rückstand von 10 Monaten. Das dauert also noch etwas. Die Festlegung des Immobilienwertes trifft wieder ein anderes Finanzamt. Mal sehen ob die eine Voranfrage beantworten. Die Höhe des Verkehrswertes und die daraus resultierende Erbschaftssteuer ist ja ein wichtiger Faktor wenn es darum geht, ob man die Immobilie halten will.