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Alt 24.02.2018, 08:38
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Testament-Einfordern wie?

Ich gebe mal meinen Kenntnisstand zum Besten - das ist wie immer keinen Rechtsberatung.

Der Anspruch des Erben gegen die Frau deines Vaters, die offensichtlich das Erbe besitzt, verjährt zunächst einmal wie du gesagt hast erst in 30 Jahren.

Es ist allerding wichtig, welche Stellung du im Testament hast. Bist du Erbe (bildest also mit den der Frau deines Vaters und deiner Schwester eine Erbengemeinschaft) und der Vater hat lediglich die Teilung so angeordnet oder hat er dich auf deinen Pflichtteil gesetzt?

Wenn letzteres der Fall ist heisst es aufgepasst.

Für Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer ist die Verjährungsfrist drei Jahren.

Die Verjährung eines Anspruchs auf den Pflichtteil beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erbfall eingetreten und du Kenntnis erlangt hast.

Unabhängig von der Kenntnis des Anspruchs gilt eine Höchstfrist von 30 Jahren.

Du schreibst es war vor fast 3 Jahren. Wenn es sich also um ein Pflichtteil handelt tickt die Uhr.

In deinem Fall würde ich im ersten Schritt ein Schreiben an die Frau deines Vaters oder, falls es den gibt, an den Testamentvollstrecker mit Fristsetzung und Aufforderung zur Auszahlung richten.

Wenn Sie oder er antwortet und dabei in dem Schreiben dein Anspruch anerkannt wird, beginnt wieder eine Frist von 3 Jahren zu laufen. Wenn Sie oder er abstreitet oder gar nichts tut, tickt die Uhr lauter. Dann ist es höchste Zeit für den Besuch bei einen Anwalt.

Geändert von Skyscraper (24.02.2018 um 08:41 Uhr)
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