Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?
Hallo zusammen,
folgender Fall: Eine Erbenmeinschaft erbt ein Haus. Ein Erbe will nun ausgezahlt werden, der andere übernimmt dann das Haus. Der Wert wurde geschätzt und der Anteil entsprechend ausbezahlt. Meine Frage nun: Wenn der andere Erbe das Haus später verkauft und einen anderen Preis erzielt als der Schätzwert, müssen die Erben untereinander die Differenz ausgleichen, sprich der Ausbezahlte etwas zurückzahlen oder hat er Anspruch auf "Nachzahlung" wenn das Haus teurer verkauft wurde? Ist das gesetzlich irgendwo geregelt?
Danke!
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