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Alt 26.03.2018, 21:03
katjeskind katjeskind ist offline
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Standard AW: Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?

Danke Skyscraper!

Noch gibt es den Vertrag nicht. Ich habe nur der Einfachheit halber den Sachverhalt so dargestellt. Heißt das, es muss im Vertrag explizit erwähnt werden, wie man sich für diesen Fall einigt? Ich dachte, dass es, wie Du sagst, ohne extra Klausel erledigt ist. Ausgezahlt ist ausgezahlt und der andere kann machen mit dem Haus, was er will...? Ich finde solch eine Klausel riskant für den, der ausgezahlt wurde. Weil je länger es dauert, desto höher ist u.U. der Wertverlust. Wie soll man das einschätzen?

Gibt es da keine gesetzliche Regelung? Ist alles individuelle Vereinbarungssache?
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