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Alt 26.03.2018, 23:28
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Auzahlung eines Erben - späterer Ausgleich?

Wenn kein Auseinandersetzungverbot im Testament niedergelegt ist, sind die Erben frei in ihrer Entscheidung.

Eine solche Klausel ist m.E. nicht üblich und es gibt meines Wissens auch keine gesetzliche Regelung dafür. Auf der anderen Seite herrscht natürlich Vertragsfreiheit. Es wäre auch schwierig in der Umsetzung. Bis wann soll so eine Klausel gelten? Was wäre wenn die Immobilie zu einem geringeren Preis verkauft wird? Was geschieht in der Zeit mit Erträgen, falls die Immobilie vermietet wird? Wie wird eine Nutzung durch den Eigentümer bewertet? Wie sollen wertsteigernde oder -mindernde Maßnahmen des Eigentümers bis zum Verkauf berücksichtigt werden? Da ist doch der Streit vorprogrammiert, Wenn der andere sich von dem Geld Aktien kauft und diese an Wert gewinnen - wird dann der Eigentümer der Immobilie auch an dem Gewinn beteiligt?

Es ist besser man schafft Klarheit, welchen Wert die Immobilie hat. Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter. Das kostet für eine gewöhnliche Wohnung zwischen 2-3T€ und man ist in der Lage, einen Schlussstrich zu ziehen.
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