Stundungsantrag - Erbschafssteuer Erbendgemeinde - Datenschutz?
Guten Abend,
ich hätte eine Frage zum Thema Stundung und würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiter helfen kann.
Wie verhält es sich wenn eine Erbengemeinschaft - 3 Erben - mit Steuerklasse II zu besteuern wäre.
Nun würde 1 Erbe seinen Anteil gleich zahlen können.
Die anderen beiden möchten einen Antrag auf Stundung stellen.
1. Müsste der eine Erbe, der seinen Anteil gleich bezahlt trotzdem seine Einkommensverhältnisse auch offen legen?
2. Und was würde passieren, wenn der eine Erbe auch einen Antrag auf Stundung stellen würde?
Würden dann die Erben untereinander erfahren wieviel der jeweils andere Erbe verdient?
3. Szenario - was wäre wenn der Dritte Erbe theoretisch den Anteil der anderen 2 mit zahlen könnte? wäre dann eine Stundung möglich oder müsste der eine Erbe die Kosten der anderen beiden "erstmal mitzahlen" und die Drei das dann unter sich klären?
Über Antworten wäre ich dankbar
Gruß Scheurich
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