Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 13.04.2018, 23:48
Rico Rico ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Besichtigungsrecht des Vermieters

Hallo Fories,

mein Vermieter möchte gerne die angemietete Wohnung kurzfristig besichtigen zwecks der "Gewährleistung" seines neuen Mietobjektes.

Die Fertigstellung des Baues war im vergangenen Jahr 2017 und Ende August zog ich ein.

Eigentlich müßte er sich doch 14 Tage vorher anmelden ?

Desweiteren hat er sicherlich eine Garantie für mindestens 3 Jahre auf seinen Neubau ?

Er hatte vor 8 Monaten den Bau begutachtet, desweiteren verlangt er von mir, daß ich alles frei räume für eine gute Sicht.

D.h. ich müßte die halbe Wohnung ausräumen.

Kann er dies von mir verlangen ?

Nie habe ich dergleichen weder gehört noch irgendwo gelesen.

Habe bezüglich seiner Schikanen einen RA eingeschaltet, weil er mir mit der Kündigung droht wenn ich ihn nicht hinein lasse.

Also direkt drohen kommt doch einer Erpressung gleich ?

Was haltet Ihr von der Sache ?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von Rico (13.04.2018 um 23:59 Uhr)
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen