Besichtigungsrecht des Vermieters
Hallo Fories,
mein Vermieter möchte gerne die angemietete Wohnung kurzfristig besichtigen zwecks der "Gewährleistung" seines neuen Mietobjektes.
Die Fertigstellung des Baues war im vergangenen Jahr 2017 und Ende August zog ich ein.
Eigentlich müßte er sich doch 14 Tage vorher anmelden ?
Desweiteren hat er sicherlich eine Garantie für mindestens 3 Jahre auf seinen Neubau ?
Er hatte vor 8 Monaten den Bau begutachtet, desweiteren verlangt er von mir, daß ich alles frei räume für eine gute Sicht.
D.h. ich müßte die halbe Wohnung ausräumen.
Kann er dies von mir verlangen ?
Nie habe ich dergleichen weder gehört noch irgendwo gelesen.
Habe bezüglich seiner Schikanen einen RA eingeschaltet, weil er mir mit der Kündigung droht wenn ich ihn nicht hinein lasse.
Also direkt drohen kommt doch einer Erpressung gleich ?
Was haltet Ihr von der Sache ?
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Geändert von Rico (13.04.2018 um 23:59 Uhr)
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