AW: Besichtigungsrecht des Vermieters
Hallo Regenmacher,
ja sicherlich, jedoch habe ich diesbezüglich vom RA noch keine Antwort erhalten.
Deshalb wollte ich mich mal hier schlau machen.
Gestern schrieb mich der Vermieter erneut an und drohte mit der Kündigung.
Ich verfasste einen weiteren Brief an meinem RA und übergab ihm das Schreiben.
Der RA teilte mir mit, daß der Vermieter ihn übergangen habe.
Ich bat den RA um ein erneutes Schreiben zwecks Klärung der Fronten.
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