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Alt 21.04.2018, 19:39
Skyscraper Skyscraper ist offline
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Standard AW: Auto in Erbengemeinschaft

Solange das Erbe nicht auseinandergesetzt ist, gehört alle Erben alles, was in der Erbmasse ist, gemeinsam.

Wenn das Sozialamt Ansprüche gegenüber der Mutter hat, kann es meines Erachtens darauf drängen, dass das Erbe auseinandergesetzt wird. In der Regel werden Wertgegenstände dabei verkauft oder einer der Erben gleicht das gegenüber den anderen Erben aus.

In Fall des Autos könnte der Fall noch anders liegen. Wenn Vater und Mutter verheiratet waren (wovon ich ausgehe weil sie sonst nicht geerbt hätte), gehört das Familienauto zum Voraus - gehört also allein der Mutter. Es könnte sein, dass diese Regelung für den Fall, dass kein gemeinsamer Hausstand deswegen nicht gegeben ist, weil die Mutter im Pflegeheim lebt, nicht gilt.

Im Übrigen könnte durch die Erbschaft die Situation entstehen, dass die Kinder für die Heimunterbringung der Mutter herangezogen werden.
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