AW: Vermächtnis
Die Kosten können eigentlich nur die Kosten des Erbfalls sein. Alle andere Ausgaben fallen mit dem Zeitpunkt des Todes und spätestens mit Annahme der Erbschaft den Erben zu. Kosten sind etwas anderes als Verbindlichkeiten. Wenn es dir selbst nicht gelungen ist, deine Ansprüche gegen den Erben durchzusetzen, dann hole dir Unterstützung von einem Anwalt. Wenn vom Erbe nichts mehr da ist, steht die meines Wissens trotzdem ein Anspruch gegen den Erben zu.
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